Entdecke das Potential der Nachhaltigkeitsberichte

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändern sich tiefgreifend. Dies ergibt sich aus der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die am 5. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später, also am 5. Juli 2024, von den Mitgliedstaaten und damit auch in Österreich umgesetzt werden.

Bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen bereits seit einigen Jahren über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Dies regelt seit 2014 die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Auf diese Weise können Stakeholder den Beitrag der Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser bewerten. Diese Berichtspflicht wird nun erheblich ausgeweitet und die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen steigt EU-weit von 11.600 auf 49.000. Betroffen sind die im bilanzrechtlichen Sinne großen sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Die wichtigsten Neuerungen der CSRD:

Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht
Unternehmen müssen künftig umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben berichten (European Sustainability Reporting Standards ESRS). Durch eine stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte im Wege von Kennziffern wird die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben gestärkt.
Neues Verständnis von Wesentlichkeit
Die CSRD verankert die doppelte Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Umwelt und Gesellschaft als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Externe Prüfung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss künftig ebenso wie die Finanzberichterstattung extern durch den Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Die Prüfungstiefe wird schrittweise erweitert.
Teil des Lageberichts
Um den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen zu erleichtern, werden diese künftig verpflichtender Teil des Lageberichts sein. Das zeigt den hohen Stellenwert der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sukzessive denselben Stellenwert wie die klassische finanzielle Berichterstattung erhalten soll. Die Berichterstattung erfolgt im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format ESEF).